Der Gebührenzähler Ihrer Frankiermaschine ist ein Postal Security Device(PDS) mit neuester, von Ihrer Postbehörde genehmigter Technologie zur Sicherung des Guthabens. Durch diese Technologie sind keine physischen Inspektionen erforderlich. Dadurch ist das System einfacher und bequemer zu verwenden. Das PSD enthält das Guthaben und führt alle zum Drucken von Freimachungsvermerken, die den Anforderungen der Postbehörde entsprechen, erforderlichen Berechnungen aus.
Die Postbehörde lizenziert Ihr Gerät und verlangt eine elektronische Inspektion des Geräts. Ihre Frankiermaschine muss regelmäßig mit dem Portokonto verbunden werden, damit das PSD (Postal Security Device) inspiziert und die Informationen in der Frankiermaschine validiert werden können.
Wenn Sie eine Verbindung mit dem Datenzentrum herstellen, wird automatisch ein Audit des Geräts durchgeführt. Dabei werden Informationen zur Postbehörde hochgeladen. Wenn auf dem System die Meldung „Daten-Upload erforderlich“ angezeigt wird, folgen Sie den Bildschirmanweisungen, um den Datenaudit abzuschließen.
Postlizenzcode-Management
Der Postlizenzcode ist ein sicherer Datenwert, der auf Ihr System heruntergeladen wird. Er verliert nach 3 Monaten seine Gültigkeit. Danach muss er erneut heruntergeladen werden.
Vor Ablauf der Gültigkeit des Postlizenscodes werden Sie über eine entsprechende Warnmeldung darauf hingewiesen. Zu diesem Zeitpunkt muss ein neuer Postlizenzcode heruntergeladen werden. Dazu müssen Sie sich mit dem Rechenzentrum verbinden.
Wenn das aktuelle Datum das eingegebene Postlizenzcode-Warnungsdatum überschreitet, wird so lange eine permanente Warnung auf dem Bildschirm Frankieren starten angezeigt, bis das Herunterladen stattgefunden hat.
Wenn das aktuelle Datum das Postlizencode-Ablaufdatum überschreitet, wird die Frankiermaschine so lange deaktiviert, bis das Herunterladen stattgefunden hat.
Hinweis- Das Frankierdatum kann nicht über das Postlizenzcode-Ablaufdatum hinaus vordatiert werden.